Fristen und Termine

Sofern das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, gelten folgende Fristen:

bis 31.05.

Aufstellung Jahresabschluss

> der Vorstand stellt den Jahresabschluss auf (§ 336 HGB)

> der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang

> die Aufstellung eines Lageberichtes ist nur erforderlich, wenn die Größenkriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) überschritten sind, oder wenn die Satzung dies verlangt

> Kleinstgenossenschaften (§ 267a HGB) brauchen keinen Anhang aufzustellen, wenn sie stattdessen die erforderlichen Angaben unter der Bilanz machen (§ 338 Abs. 4 HGB)

> der Jahresabschluss ist von allen amtierenden Vorstandsmitgliedern mit Angabe des Datums zu unterschreiben

nach Aufstellung des Jahresabschlusses

Vorstand

> der Vorstand formuliert einen Vorschlag für die Ergebnisverwendung und legt diesen dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor

 

Aufsichtsrat

> der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschlusses und den Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands

> der Aufsichtsrat muss gegenüber der Generalversammlung über seine Prüfung des Jahresabschlusses berichten

> der Bericht des Aufsichtsrats muss zusammen mit dem Jahresabschluss eine Woche vor der Generalversammlung zur Einsichtnahme durch die Mitglieder ausliegen

> sofern die Prüfungshandlungen des Aufsichtsrats keine wesentlichen Feststellungen ergaben, genügt ein Kurzbericht (sieheMusterdokument)

bis 30.06.

Durchführung Generalversammlung

> Einladungsfrist beachten

> Jahresabschluss und Bericht des Aufsichtsrates zur Einsicht auslegen

> Wahlturnus Organmitglieder beachten

bis 31.07.

Steuererklärung

> Abgabe der Steuererklärung für das Vorjahr

> bei Abgabe der Steuererklärung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist bis 28.02. des Folgejahres

bis 31.12.

Veröffentlichung / Hinterlegung

> der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats ist beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen (§ 339 HGB)

> für kleine Genossenschaften (267 HGB) gelten Erleichterungsvorschriften, so dass nur die Bilanz und der Anhang einzureichen sind

> Kleinstgenossenschaften (§ 267a HGB) können beim elektronischen Bundesanzeiger einen Hinterlegungsauftrag erteilen

bis 28.02. des Folgejahres

Steuererklärung

> Abgabe der Steuererklärung für das Vorjahr, sofern durch Steuerberater erstellt

> Beispiel: Abgabe der Steuererklärung für 2018 bis zum 28.02.2020

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Als Ihr Genossenschaftsverband unterstützen wir Sie u.a. mit folgenden Dienstleistungen:

  • Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen
  • steuerrechtliche Beratung und Begleitung bei der Auszahlung von Dividenden
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen
  • Moderation und Begleitung von Generalversammlungen
  • Veröffentlichung / Hinterlegung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung der eBilanz

 

 

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