Wissenswertes zum Thema

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist mit einem "Parlament der eG" vergleichbar und das oberste Willensbildungsorgan der Genossenschaft. Sie setzt sich aus den Mitgliedern der Genossenschaft zusammen, die hier ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben können. Die Generalversammlung findet jährlich statt und entscheidet z. B. über Satzungsänderungen, Wahl und Entlastung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, Feststellung des Jahresabschlusses. Außerdem beschließt die Generalversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Deckung eines Jahresfehlbetrags. Bei Genossenschaften, die keinen Aufsichtsrat haben, nimmt die Generalversammlung auch die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates wahr.

Nutzen Sie unsere Muster für Einladungen, Protokolle und Stimmrechtsvollmachten und kontaktieren Sie unsere Experten bei Fragen rund um die Durchführung Ihrer Generalversammlung.

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Das sollten Sie wissen...

Hier finden Sie in Kürze Wissenswertes rund um das Thema Generalversammlung...

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Hierzu gehören z.B.

  • die Begleitung oder Moderation Ihrer Generalversammlung
  • die Erarbeitung einer Tagesordnung bei besonderen Beschlüssen
  • die Unterstützung bei Mitgliederfragen.

 

 

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