Wissenswertes zum Thema

Vorstand und Aufsichtsrat

Neben der Generalversammlung bilden der Vorstand und der Aufsichtsrat die weiteren Organe der Genossenschaft.

Der Vorstand als Geschäftsführungsorgan leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und ist für die Organisation der Genossenschaft und deren Geschäftspolitik verantwortlich. Dabei haben die Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, wobei die Satzung eine höhere Personenzahl festlegen kann. In Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht.

Der Aufsichtsrat ist das Überwachungsorgan der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat hat im Interesse der Mitglieder die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen, den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen, sowie der Generalversammlung hierüber Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.

Bei Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern kann in der Satzung festgelegt werden, dass auf einen Aufsichtsrat verzichtet wird. In diesem Fall nimmt grundsätzlich die Generalversammlung die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats wahr, mit Ausnahme einiger gesetzlicher Sonderregelungen.

Wir haben die häufigsten Fragen zu den Themenkomplexen für Sie zusammengestellt. Informieren Sie sich hier über Wissenswertes zum Thema Vorstand und Aufsichtsrat oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

FAQ Aufsichtsrat

Wahl des Aufsichtsrates

Welche Voraussetzungen benötigt ein Kandidat für den Aufsichtsrat?
Wie erfolgt die Kandidatur zum Aufsichtsrat?
Wie erfolgt die Wahl zum Aufsichtsrat?
Können Aufsichtsratsmitglieder auch ohne Wahl bestimmt werden?
Wer bestimmt, wie viele Aufsichtsratsmandate es gibt?

Tätigkeit des Aufsichtsrates

Welche Bedeutung hat die Geschäftsordnung und wer legt den Inhalt fest?
Woher kommen die Informationen zur Ausübung der Kontrolltätigkeit?
Wer bereitet die Sitzungen und ihre Tagesordnung vor?
Können Abstimmungen im Aufsichtsrat auch geheim erfolgen?
Sind Abstimmungen am Telefon oder per Videokonferenz zulässig?
Welche Unterlagen darf der Aufsichtsrat einsehen?
Dürfen Mitarbeiter der Genossenschaft durch den Aufsichtsrat befragt werden?
Wie erfolgt die Information der Mitglieder der Genossenschaft über die Arbeit des Aufsichtrates?
Was geschieht, wenn ein Aufsichtsratsmitglied eine Zusammenarbeit verweigert oder vertrauliche Informationen weitergibt?
Welche Vergütung bekommt ein Aufsichtsratsmitglied und wer bestimmt das?
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsratsvorsitzende?

Beendigung des Amtes

Wer kann die Bestellung zum Aufsichtsrat widerrufen?
Kann ein Aufsichtsratsmitglied sein Amt jederzeit niederlegen?
Wer bestimmt, wie viele Aufsichtsratsmandate es gibt?

Haftung und Entlastung des Aufsichtsrates

Haftet der Aufsichtsrat, wenn der Vorstand seinen satzungsmäßigen Pflichten nicht nachkommt?
Wie steht es um die Haftung des Aufsichtsrates, wenn er einzelnen Geschäften des Vorstands zugestimmt hat, diese aber zu einem Schaden für die Genossenschaft geführt haben?
Was ist die sogenannte Business Judgement Rule? Gilt sie auch für Aufsichtsratsmitglieder?
Mit welcher Quote haften Aufsichtsratsmitglieder, wenn Vorstandsmitglieder einen Schaden verursachen, der (auch) auf eine mangelhafte Überwachung der Vorstandsmitglieder zurückzuführen ist?
Kann eine Entlastung des Aufsichtsrates vor dem Vorliegen des Prüfungsberichtes und der Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden?
Ist bei der Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Generalversammlung die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch die Genossenschaft ausgeschlossen?

Sie haben Fragen?

Unsere Experten beraten Sie umfänglich bei allen Fragen rund um die Organe der Genossenschaft. 

Hierzu gehören z.B.

  • die Erarbeitung individueller Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat
  • die Beratung bei Fragen zur Vergütung
  • Coachings und Mediationen für Vorstände und Aufsichtsräte.

 

Nicht gefunden...

...wonach Sie gesucht haben?

Wie können wir Ihnen helfen?

Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an info@easygeno.de widerrufen.

* Pflichtfeld