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Ihr Ergebnis
Prüfung nach § 53 Abs. 1 und 2 GenG
Bei Ihrer Genossenschaft führen wir eine Prüfung nach § 53 Abs. 1 und 2 GenG durch. Das bedeutet:
Der Jahresabschluss ist prüfungspflichtig.
Die Prüfung wird als Vor-Ort-Prüfung in den Räumen der Genossenschaft durchgeführt.
Der zuständige Prüfer setzt sich direkt mit Ihnen in Verbindung.