Prüfung. Einfach. Digital.

Wissenswertes zur gesetzlichen Prüfung

easyGeno
Digitale Prüfung

Die Prüfung nach § 53 Abs. 1 GenG und die Vereinfachte Prüfung nach § 53a GenG führen wir vollständig digital über unsere easyGeno-Prüfungsplattform durch.

Hierfür ist die einmalige Erstregistrierung auf der Prüfungsplattform erforderlich.

Finden Sie mit unserem Prüfungs-Check heraus, welche Art von Prüfung für Sie relevant ist und wie die Prüfung abläuft.

LOS GEHT`s

Erstregistrierung auf der Prüfungsplattform und Anlegen weiterer Nutzer

Als Mitglied des Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung zur Erstregistrierung auf der Prüfungsplattform. Wie die Erstregistrierung funktioniert, erklären wir Ihnen im Video und in unserer step-by-step-Anleitung. Hier erfahren Sie auch, wie Sie die/den Aufsichtsratsvorsitzende/n bzw. Bevollmächtigte/n und weitere Personen (z.B. Ihre/n Steuerberater/in) als Nutzer registrieren.

Wie die Anmeldung der weiteren Nutzer auf der Prüfungsplattform funktioniert, haben wir ebenfalls in einem Video  und einer step-by-step-Anleitung für Sie zusammengefasst.

Anmeldung Aufsichtsratsvorsitzende/r und weiterer Nutzer auf der Prüfungsplattform

Damit wir die Prüfung durchführen können, ist es zwingend erforderlich, dass ein Vorstandsmitglied und der/die Aufsichtsratsvorsitzende auf der Prüfungsplattform als Nutzer angelegt sind.

Nachdem Sie sich als Vorstandsmitglied registriert haben, registrieren Sie in einem zweiten Schritten Ihre/n Aufsichtsratsvorsitzende/n bzw. Bevollmächtigte/n als weiteren Nutzer. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Video zur Erstregistrierung.

Anschließend erhält die/der Aufsichtsratsvorsitzende eine automatische Mail von easygeno und muss sich erstmalig auf der Prüfungsplattform anmelden. Wie das funktioniert, haben wir ebenfalls in einem Video und einer step-by-step-Anleitung zusammengefasst.

Die Anmeldung weiterer Nutzer, die vom Vorstand registriert wurden, z.B. Steuerberater/in, Buchhalter/in sowie weitere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder funktioniert genauso. Achten Sie hierbei darauf, den jeweiligen Nutzern eine passende Rolle zuzuweisen.