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Prüfung nach § 53 Abs. 1 GenG
Wie läuft die Prüfung ab?
Prüfung digital und einfach - mit der easyGeno-Prüfungsplattform.
Mit unserer easyGeno-Prüfungsplattform bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit, die gesamte Prüfung online durchzuführen - von der Terminvereinbarung über die Einreichung der Prüfungsunterlagen bis zur Bereitstellung des Prüfungsberichtes.
Sie erhalten eine Mail mit einem Prüfungstermin und einem Link zu unserer Prüfungsplattform.
Stellen Sie die zur Einreichung erforderlichen Unterlagen auf Ihrem PC zusammen. Anschließend folgen Sie dem Link aus der Einladungsmail und laden die Unterlagen ganz einfach hoch. So stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen
Nach Abschluss der Prüfung (ca. 4 Wochen) erhalten Sie per Mail einen Link, über den Sie den Prüfungsbericht ganz einfach herunterladen können.
Bitte beachten Sie, dass der Login auf der Prüfungsplattform erst nach erfolgter Erstregistrierung möglich ist. Sie erhalten hierzu ein Erstregistrierungsschreiben mit den erforderlichen Login-Daten per Post von uns. Hier erfahren Sie, wie die Erstregistrierung funktioniert.
So easy erstellen Sie Ihre Unterlagen!
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Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
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Hier können Sie die Checkliste „Einzureichende Unterlagen“ als pdf-Datei herunterladen.
Was wird eigentlich geprüft?

Der Prüfungsauftrag ist im Genossenschaftsgesetz in § 53 festgelegt. Geprüft werden:
Die Einrichtung der Genossenschaft
Hierunter versteht man die gesamte betriebs-, organisations- und verwaltungstechnische Ausstattung sowie alle Vorkehrungen, die zur Erreichung des Unternehmenszwecks dienen. Dies umfasst u.a. die rechtlichen Verhältnisse (Satzung, Geschäftsordnungen, Geschäftsverteilungspläne), Besetzung und Tätigkeit von Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung, sachliche und personelle Unternehmensorganisation
Die Vermögenslage der Genossenschaft
Dies beinhaltet die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. die wirtschaftliche Lage. Hierzu gehören insbesondere die Eigenkapitalausstattung, die Liquidität und die Rentabilität sowie die Umsatzentwicklung.
Die Geschäftsführung der Genossenschaft
Dies beinhaltet alle seitens der Geschäftsleitung getroffenen personellen und sachlichen Maßnahmen zur Verwirklichung des Unternehmensziels, insbesondere des Förderauftrags.
Ziel der Prüfung ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Jahresabschluss ist prüfungspflichtig, sofern die Bilanzsumme 1,5 Mio. EUR UND die Umsatzerlöse 3,0 Mio. EUR übersteigen. In allen anderen Fällen dient der Jahresabschluss als Grundlage zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, wird aber keiner expliziten Jahresabschlussprüfung unterzogen.
Im Einzelnen prüfen wir z.B.:
- Enthält die Mitgliederliste alle gesetzlich erforderlichen Angaben (§ 30 Abs. 2 GenG)?
- Wurden Satzungsänderungen beschlossen und stehen diese im Einklang mit dem GenG?
- Wurde die Generalversammlung bei einem Verlust i.S.d. § 33 Abs. 3 GenG einberufen?
- Hat die Generalversammlung alle erforderlichen Beschlüsse gefasst und entspricht das Protokoll den gesetzlichen Anforderungen?
- Ist die Geschäftsleitung entsprechend den Satzungsregelungen besetzt?
- Wurden Vorstandsbeschlüsse ordentlich dokumentiert?
- Bewegt sich der Geschäftsbetrieb im Rahmen des in der Satzung festgelegten Unternehmensgegenstands?
- Entspricht der Jahresabschluss den handelsrechtlichen Vorgaben?
- Wie stellen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft dar?
- Wurde der satzungsmäßige Förderzweck umgesetzt?
Die Aufzählung ist nicht abschließend, sondern soll Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Prüfungstätigkeit vermitteln. Die Bandbreite der Genossenschaften hinsichtlich Größe, Branche, Umfang und Organisation der Geschäftstätigkeit ist riesig und jedes Unternehmen ist einzigartig. Unsere Aufgabe ist es, unsere Prüfungshandlungen auf diese Vielfalt abzustimmen und für jede Genossenschaft zu einem individuellen Prüfungsurteil zu kommen.