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Vereinfachte Prüfung nach § 53a
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Prüfung digital und einfach - mit der easyGeno-Prüfungsplattform.
Mit unserer easyGeno-Prüfungsplattform bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit, die gesamte Prüfung online durchzuführen - von der Terminvereinbarung über die Einreichung der Prüfungsunterlagen bis zur Bereitstellung des Prüfungsberichtes.
Sie erhalten eine Mail mit einem Prüfungstermin und einem Link zu unserer Prüfungsplattform.
Stellen Sie die zur Einreichung erforderlichen Unterlagen auf Ihrem PC zusammen. Anschließend folgen Sie dem Link aus der Einladungsmail und laden die Unterlagen ganz einfach hoch. So stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen
Nach Abschluss der Prüfung (ca. 4 Wochen) erhalten Sie per Mail einen Link, über den Sie den Prüfungsbericht ganz einfach herunterladen können.
Bitte beachten Sie, dass der Login auf der Prüfungsplattform erst nach erfolgter Erstregistrierung möglich ist. Sie erhalten hierzu ein Erstregistrierungsschreiben mit den erforderlichen Login-Daten per Post von uns. Hier erfahren Sie, wie die Erstregistrierung funktioniert.
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Was wird eigentlich geprüft?

Der sogenannte Prüfungsgegenstand ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Vermögenslage der Genossenschaft
Der Maßstab für die Beurteilung sind die Regelungen im GenG und im HGB sowie die Regelungen der Satzung
Wir beurteilen, ob die vorgelegten Unterlagen den gesetzlichen Regelungen und den Regelungen der Satzung entsprechen und ob die Geschäftsführung ihre gesetzlichen Dokumentationspflichten erfüllt hat.
Diese Beurteilung erfolgt anhand einer kritischen Durchsicht Ihrer Unterlagen auf Plausibilität
Im Ergebnis stellen wir fest, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, an einer geordneten Vermögenslage oder der Ordnungsmäßigkeit zu zweifeln.
Der Jahresabschluss dient uns als Grundlage zur Beurteilung der Vermögenslage,wir führen aber keine explizite Jahresabschlussprüfung durch.
Im Einzelnen prüfen wir z.B.:
Enthält die Mitgliederliste alle gesetzlich erforderlichen Angaben (§ 30 Abs. 2 GenG)?
Wurden Satzungsänderungen beschlossen und stehen diese im Einklang mit dem GenG?
Wurde die Generalversammlung bei einem Verlust i.S.d. § 33 Abs. 3 GenG einberufen?
Hat die Generalversammlung alle erforderlichen Beschlüsse gefasst und entspricht das Protokoll den gesetzlichen Anforderungen?
Ist die Geschäftsleitung entsprechend den Satzungsregelungen besetzt?
Wurden Vorstandsbeschlüsse ordentlich dokumentiert?
Bewegt sich der Geschäftsbetrieb im Rahmen des in der Satzung festgelegten Unternehmensgegenstands?
Entspricht der Jahresabschluss den handelsrechtlichen Vorgaben?
Wie stellen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft dar?
Wurde der satzungsmäßige Förderzweck umgesetzt?
Die Aufzählung ist nicht abschließend, sondern soll Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Prüfungstätigkeit vermitteln. Die Bandbreite der Genossenschaften hinsichtlich Größe, Branche, Umfang und Organisation der Geschäftstätigkeit ist riesig und jedes Unternehmen ist einzigartig. Unsere Aufgabe ist es, unsere Prüfungshandlungen auf diese Vielfalt abzustimmen und für jede Genossenschaft zu einem individuellen Prüfungsurteil zu kommen.