easyGeno-Prüfungsplattform

FAQ
  • Wie bekomme ich Login-Daten für die Prüfungsplattform?

    Sofern Ihre Genossenschaft die Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform erfüllt und eine Prüfung ansteht, erhalten Sie von uns per Post einen Brief mit den Nutzerdaten für eine Erstregistrierung. Im Rahmen der Erstregistrierung hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse und vergeben ein Passwort. Mit diesen Daten loggen Sie sich künftig auf der Prüfungsplattform ein. Sie können jederzeit zusätzliche Nutzer hinzufügen oder entfernen. Bitte weisen Sie den jeweiligen Nutzern eine entsprechende Rolle zu und halten Sie die Daten aktuell.

    Voraussetzung für die Prüfungsdurchführung über die Plattform ist, dass mindestens ein Vorstandsmitglied und der Aufsichtsratsvorsitzende bzw. Bevollmächtigte der Generalversammlung als Nutzer registriert sind.

    Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Erstregistrierung und Anlage eines zusätzlichen Nutzers

  • Bei meiner Genossenschaft steht in diesem Geschäftsjahr eine Prüfung an, ich habe aber noch keinen Erstregistrierungsbrief erhalten. Was muss ich tun?

    Die Erstregistrierungsbriefe werden zum Beginn eines Kalenderjahres an diejenigen Genossenschaften versandt, die in diesem Jahr zu prüfen sind. Sollten Sie keinen Brief erhalten haben, informieren Sie bitte unsere Mitgliederverwaltung per Mail: mitgliederverwaltung@genossenschaftsverband.de

    Bitte prüfen Sie Ihre bei uns hinterlegten Kontaktdaten, nachdem Sie sich auf der Plattform registriert und eingeloggt haben und achten Sie darauf, die dort hinterlegten Stammdaten bei Änderungen zeitnah zu aktualisieren.

  • Ich habe einen Brief mit Nutzerdaten für easyGeno erhalten. Was soll ich tun?

    Die Prüfungsplattform ermöglicht Ihnen die digitale Prüfungsdurchführung. Sie laden dort einfach die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen hoch, und nach Abschluss der Prüfung Ihren Prüfungsbericht herunter.

    Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Erstregistrierung und Anlage eines zusätzlichen Nutzers

    Sofern Sie die digitale Prüfungsdurchführung über die Plattform nutzen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor.

    1. Übertragen Sie den Link aus dem Brief in Ihren Browser und rufen Sie die Website auf.
    2. Geben Sie den Nutzernamen und das Einmalpasswort aus Ihrem Erstregistrierungsbrief sowie Ihre E-Mail-Adresse ein.
    3. Sie erhalten eine Meldung, dass Ihnen ein Verifizierungslink per E-Mail gesendet wurde. Öffnen Sie Ihr Mailpostfach und die Mail mit dem Verifizierungslink und klicken Sie auf den Link.
    4. Tragen Sie in dem nun erscheinenden Formular die erforderlichen Angaben ein.
    5. Bestätigen Sie, dass Sie die Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren. Klicken Sie auf den Button "SMS-TAN senden".
    6. Tragen Sie die TAN ein, die Sie erhalten haben. Klicken Sie auf den Button "Aktivierung abschließen".
    7. Sie erhalten die Meldung, dass Ihr Nutzerzugang aktiviert wurde. Sie können sich jetzt mit Ihren neuen Nutzerdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) einloggen.
    8. Rufen Sie zum Login die folgende Website auf: mandanten.easygeno.de

    Wichtig:

    Es müssen mindestens ein Vorstandsmitglied und der Aufsichtsratsvorsitzende bzw. Bevollmächtigte der Generalversammlung in der Plattform registriert sein, damit wir die Anforderung der Prüfungsunterlagen starten können. Legen Sie den Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. Bevollmächtigten der Generalversammlung ganz einfach selbst an, indem Sie auf den Button "Nutzer hinzufügen" klicken.

  • Welche Voraussetzungen muss meine Genossenschaft erfüllen, um die Prüfungsplattform nutzen zu können?

    Für die digitale Prüfungsdurchführung über die easyGeno-Prüfungsplattform müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • zum letzten Bilanzstichtag werden Umsatzerlöse von max. 3 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von max. 1,5 Millionen EUR ausgewiesen, so dass keine Prüfung gem. § 53 Abs. 2 GenG durchgeführt werden muss
    • die Genossenschaft hat mindestens ein Vorstandsmitglied und den Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. den Bevollmächtigten der Generalversammlung als Nutzer registriert
    • die Nutzungsvereinbarung (liegt dem Erstregistrierungsbrief bei) wurde unterschrieben und mit den Prüfungsunterlagen hochgeladen
     
  • Kann ich die Prüfungsplattform auch nutzen, wenn bei meiner Genossenschaft eine Prüfung gem. § 53 Abs. 1 und 2 GenG durchgeführt werden muss?

    Die Nutzung der Prüfungsplattform ist derzeit nur für die Prüfungen gem. § 53 Abs. 1 GenG und § 53a GenG möglich. Sofern bei Ihnen eine Jahresabschlussprüfung gem. § 53 Abs. 2 GenG durchgeführt werden muss, setzt sich Ihr zuständiger Prüfer direkt mit Ihnen in Verbindung.

  • Ich habe einen Erstregistrierungsbrief erhalten, möchte/kann die digitale Prüfungsdurchführung über die Plattform aber nicht nutzen. Was muss ich tun?

    Schreiben Sie eine Mail an pruefungsplattform@easygeno.de oder setzen Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Prüfer in Verbindung.


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